Daten- und Vernichtungsrichtlinie

DENTAFORUM BEHANDLUNGSDIENSTLEISTUNGEN TOURISMUS PRIVATE GESUNDHEITSDIENSTLEISTUNGEN

INDUSTRIE- UND HANDELS-AKTIENGESELLSCHAFT

Richtlinien zur Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten

ARTIKEL 1 – ZWECK

Es wurden Richtlinien zur Aufbewahrung und Vernichtung personenbezogener Daten erstellt, um die Verfahren und Grundsätze für das Geschäft und die Transaktionen hinsichtlich der Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten festzulegen, die von Dentaforum Treatment Services Tourism Private Health Services Industry and Trade Joint Stock Company (Dentaforum) verarbeitet werden.

ARTIKEL 2 – GELTUNGSBEREICH

Persönliche Daten von Unternehmensmitarbeitern, Mitarbeiterkandidaten, Produkt- und Dienstleistungskäufern, potenziellen Produkt- und Dienstleistungskäufern, Besuchern und Lieferanten fallen in den Geltungsbereich dieser Richtlinie.

Diese Richtlinie gilt für alle Aufzeichnungsumgebungen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, die dem Unternehmen gehören oder von ihm verwaltet werden, sowie für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten.

ARTIKEL 3 – DEFINITIONEN

Empfängergruppe: Kategorie natürlicher oder juristischer Personen, an die vom Verantwortlichen personenbezogene Daten übermittelt werden.

Ausdrückliche Einwilligung: Einwilligung zu einem bestimmten Thema, basierend auf der Information und der freien Willensäußerung.

Anonymisierung: Es ist unmöglich, personenbezogene Daten in irgendeiner Weise einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zuzuordnen, auch nicht durch den Abgleich mit anderen Daten.

Mitarbeiter: Mitarbeiter des Unternehmens

Elektronische Umgebung: Umgebungen, in denen personenbezogene Daten mit elektronischen Geräten erstellt, gelesen, geändert und geschrieben werden können

Nicht-elektronische Medien: Alle schriftlichen, gedruckten, visuellen usw. außer elektronischen Medien. andere Medien

Dienstleister: Natürliche oder juristische Person, die im Rahmen eines bestimmten Vertrages mit dem Unternehmen Dienstleistungen erbringt

Betroffene Person: Natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden

Relevanter Benutzer: Personen, die personenbezogene Daten innerhalb der Organisation des Datenverantwortlichen oder im Einklang mit den vom Datenverantwortlichen erhaltenen Befugnissen und Anweisungen verarbeiten, mit Ausnahme der Person oder Einheit, die für die technische Speicherung, den Schutz und die Sicherung der Daten verantwortlich ist.

Vernichtung: Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten

Gesetz: Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698

Aufzeichnungsmedium: Jede Umgebung, in der personenbezogene Daten vollständig oder teilweise automatisch oder nichtautomatisch verarbeitet werden, sofern sie Teil eines Datenaufzeichnungssystems sind.

Personenbezogene Daten: Alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person.

Inventar der Verarbeitung personenbezogener Daten: Verarbeitungsaktivitäten personenbezogener Daten, die von Datenverantwortlichen in Abhängigkeit von ihren Geschäftsprozessen durchgeführt werden; Sie erstellen ein Inventar, indem sie die personenbezogenen Daten mit den Zwecken und dem Rechtsgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten, der Datenkategorie, dem übermittelten Empfängerkreis und der betroffenen Personengruppe verknüpfen und die maximale Aufbewahrungsfrist angeben, die für die Zwecke, für die personenbezogene Daten bestimmt sind, erforderlich ist verarbeitet werden, welche personenbezogenen Daten ins Ausland übertragen werden sollen und welche Maßnahmen zur Datensicherheit getroffen wurden.

Verarbeitung personenbezogener Daten: Beschaffen, Aufzeichnen, Speichern, Bewahren, Verändern, Umordnen, Offenlegen, Übertragen, Übernehmen, Bereitstellen, Klassifizieren personenbezogener Daten mit ganz oder teilweise automatischen oder nichtautomatischen Mitteln, sofern sie Teil eines Datenaufzeichnungssystems sind . Alle Maßnahmen, die mit den Daten ergriffen werden, wie z. B. die Verhinderung ihrer Verwendung oder

Vorstand: Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten besonderer Art: Daten über Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinung, philosophische Überzeugung, Religion, Sekte oder andere Überzeugungen, Aussehen und Kleidung, Vereins-, Stiftungs- oder Gewerkschaftsmitgliedschaft, Gesundheit, Sexualleben, strafrechtliche Verurteilung und Sicherheitsmaßnahmen, und biometrische Daten und genetische Daten

Regelmäßige Vernichtung: Wenn alle im Gesetz festgelegten Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten entfallen, wird der in der Richtlinie zur Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten festgelegte Lösch-, Vernichtungs- oder Anonymisierungsprozess von Amts wegen in regelmäßigen Abständen durchgeführt.

Richtlinie: Richtlinie zur Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten

Unternehmen: Dentaforum Treatment Services Tourism Private Health Services Industry and Trade Aktiengesellschaft (Dentaforum)

Produkt- und Dienstleistungsempfänger: Patient

Datenverarbeiter: Natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Datenverantwortlichen verarbeitet, basierend auf der vom Datenverantwortlichen erteilten Befugnis.

Datenerfassungssystem: Erfassungssystem, in dem personenbezogene Daten nach bestimmten Kriterien strukturiert und verarbeitet werden.

Datenverantwortlicher: Natürliche oder juristische Person, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet und für die Einrichtung und Verwaltung des Datenerfassungssystems verantwortlich ist.

Registrierungsinformationssystem für Datenverantwortliche: Das von der Präsidentschaft erstellte und verwaltete Informationssystem, das über das Internet zugänglich ist und von Datenverantwortlichen bei der Beantragung des Registers und anderen relevanten Transaktionen im Zusammenhang mit dem Register verwendet werden kann.

VERBİS: Registerinformationssystem für Datenverantwortliche

Verordnung: Verordnung über die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten, veröffentlicht im Amtsblatt vom 28. Oktober 2017

ARTIKEL 4 – VERANTWORTUNG UND PFLICHT

ER

Alle Mitarbeiter und Einheiten des Unternehmens; Es bietet den Stellen, die für die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten im Einklang mit dem Gesetz verantwortlich sind, umfassende und aktive Unterstützung. Alle Mitarbeiter und Einheiten unterstützen die verantwortlichen Einheiten bei der Umsetzung der im Rahmen der Richtlinie getroffenen administrativen und technischen Maßnahmen, bei der Schulung der Mitarbeiter der Einheiten, bei der Sicherstellung, Steigerung und Überwachung des Bewusstseins der Mitarbeiter, bei der Verhinderung unrechtmäßiger Zugriffe auf personenbezogene Daten und bei der Aufrechterhaltung personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz.

Die Verteilung der Titel, Einheiten und Stellenbeschreibungen der Personen, die an der Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten beteiligt sind, ist in der ANHANGSTABELLE dargestellt: 1.

ARTIKEL 5 – AUFZEICHNUNGSMEDIEN

Personenbezogene Daten werden vom Unternehmen in Übereinstimmung mit dem Gesetz in den in ANHANGSTABELLE: 2 aufgeführten Umgebungen sicher aufbewahrt.

ARTIKEL 6 – RECHTLICHE GRÜNDE, DIE DIE AUFBEWAHRUNG ERFORDERLICH SIND

Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Tätigkeit im Unternehmen verarbeitet werden, werden für den in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Zeitraum und im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften aufbewahrt. Die Gründe, die in diesem Zusammenhang eine Speicherung erfordern, sind folgende:

Speicherung personenbezogener Daten, da diese im unmittelbaren Zusammenhang mit der Vertragsbegründung und -abwicklung stehen,

Speicherung personenbezogener Daten zur Begründung, Ausübung oder zum Schutz eines Rechts

Die Aufbewahrung personenbezogener Daten ist im berechtigten Interesse des Unternehmens zwingend erforderlich, sofern dadurch die Grundrechte und Grundfreiheiten des Einzelnen nicht beeinträchtigt werden.

Speicherung personenbezogener Daten für das Unternehmen zur Erfüllung etwaiger gesetzlicher Verpflichtungen

Die Speicherung personenbezogener Daten ist gesetzlich klar geregelt

Für Speicheraktivitäten, die eine ausdrückliche Zustimmung der Dateneigentümer erfordern, ist die ausdrückliche Zustimmung der Dateneigentümer erforderlich.

ARTIKEL 7 – VERARBEITUNGSZWECKE, DIE EINE AUFBEWAHRUNG ERFORDERN

Das Unternehmen kann die personenbezogenen Daten der betroffenen Person oder von der betroffenen Person benannter Dritter für verschiedene Zwecke verarbeiten, unter anderem für die folgenden:

Durchführung von Notfallmanagementprozessen

Durchführung von Informationssicherheitsprozessen

Durchführung von Auswahl- und Vermittlungsprozessen für Mitarbeiterkandidaten, Praktikanten und Studenten

Durchführung der Bewerbungsprozesse von Mitarbeiterkandidaten

Durchführung von Prozessen zur Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung

Erfüllung arbeitsvertraglicher und gesetzlicher Pflichten für Arbeitnehmer

Durchführung von Nebenleistungen und Vorteilsprozessen für Mitarbeiter

Durchführung von Prüfungs-/Ethikaktivitäten

Durchführung von Bildungsaktivitäten

Ausführung von Zugangsberechtigungen

Durchführung von Aktivitäten im Einklang mit der Gesetzgebung

Durchführung von Finanz- und Buchhaltungsangelegenheiten

Gewährleistung der physischen Raumsicherheit

Durchführung von Zuordnungsprozessen

Nachverfolgung und Ausführung rechtlicher Angelegenheiten

Durchführung interner Audit-/Untersuchungs-/Geheimdienstaktivitäten

Durchführung von Kommunikationsaktivitäten

Planung von Personalprozessen

Durchführung/Prüfung von Geschäftsaktivitäten

Durchführung von Aktivitäten im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Entgegennahme und Bewertung von Vorschlägen zur Verbesserung von Geschäftsprozessen

Durchführung von Aktivitäten zur Gewährleistung der Geschäftskontinuität

Durchführung von Logistikaktivitäten

Durchführung von Waren-/Dienstleistungseinkaufsprozessen

Ausführung von Waren-/Service-After-Sales-Support-Services

Durchführung von Waren-/Dienstleistungsverkaufsprozessen

Ausführung von Waren-/Dienstleistungsproduktions- und Betriebsprozessen

Durchführung von Customer-Relationship-Management-Prozessen

Durchführung von Aktivitäten zur Kundenzufriedenheit

Organisation und Eventmanagement

Durchführung von Marketinganalysestudien

Durchführung von Leistungsbewertungsprozessen

Durchführung von Werbe-/Kampagnen-/Promotion-Prozessen

Durchführung von Risikomanagementprozessen

Durchführung von Speicher- und Archivierungsaktivitäten

Durchführung von Vertragsabwicklungen

Durchführung strategischer Planungsaktivitäten

Verfolgung von Anfragen/Beschwerden

Gewährleistung der Sicherheit beweglicher Güter und Ressourcen

Durchführung von Supply Chain Management Prozessen

Ausführung der Lohnpolitik

Durchführung von Marketingprozessen für Produkte/Dienstleistungen

Gewährleistung der Sicherheit des Datencontrollerbetriebs

Durchführung von Anlageprozessen

Durchführung von Aktivitäten zur Talent-/Karriereentwicklung

Bereitstellung von Informationen an autorisierte Personen, Institutionen und Organisationen

Durchführung von Managementaktivitäten

Erstellung und Verfolgung von Besucherdatensätzen

ARTIKEL 8 – RECHTLICHE GRÜNDE, DIE EINE VERNICHTUNG ERFORDERN

Personenbezogene Daten werden vom Unternehmen auf Antrag der betreffenden Person oder von Amts wegen in den folgenden Situationen gelöscht oder vernichtet:

Änderung oder Aufhebung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die der Verarbeitung personenbezogener Daten zugrunde liegen

Wegfall des Zwecks, der die Verarbeitung oder Speicherung personenbezogener Daten erfordert

In Fällen, in denen die Verarbeitung personenbezogener Daten nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt, kann die betroffene Person ihre ausdrückliche Einwilligung widerrufen

Gemäß Artikel 11 des Gesetzes wird der Antrag der betreffenden Person auf Löschung und Vernichtung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen ihrer Rechte vom Datenverantwortlichen angenommen.

Person

Die maximale Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten ist abgelaufen und es gibt keine Bedingungen, die eine längere Speicherung personenbezogener Daten rechtfertigen.

ARTIKEL 9 – TECHNISCHE MASSNAHMEN

Die vom Unternehmen ergriffenen technischen Maßnahmen in Bezug auf die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten sind wie folgt:

Es kommen aktuelle Antivirensysteme zum Einsatz

Die Verschlüsselung ist abgeschlossen

Sensible persönliche Daten, die auf Wechselspeicher-, CD- und DVD-Medien übertragen werden, werden verschlüsselt.

Die Vernichtung personenbezogener Daten wird auf eine Weise gewährleistet, die nicht wiederverwendet werden kann und keine Prüfspuren hinterlässt.

Gemäß Artikel 12 des Gesetzes wird jede digitale Umgebung, in der personenbezogene Daten gespeichert werden, durch verschlüsselte Methoden geschützt, um den Anforderungen der Informationssicherheit gerecht zu werden.

ARTIKEL 10 – VERWALTUNGSMASSNAHMEN

Die vom Unternehmen ergriffenen Verwaltungsmaßnahmen in Bezug auf die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten sind wie folgt:

Beim Betreten und Verlassen physischer Umgebungen, die personenbezogene Daten enthalten, werden die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen.

Die Sicherheit physischer Umgebungen, die personenbezogene Daten enthalten, vor externen Risiken ist gewährleistet

Die Sicherheit von Umgebungen, die personenbezogene Daten enthalten, ist gewährleistet

Es bestehen Disziplinarregelungen für Mitarbeiter, die Bestimmungen zum Datenschutz enthalten

Unternehmensrichtlinien zu Zugriff, Informationssicherheit, Nutzung, Speicherung und Vernichtung wurden vorbereitet und umgesetzt.

Es wurden Vertraulichkeitsverpflichtungen eingegangen

Die Berechtigungen von Mitarbeitern, die in diesem Bereich ihren Aufgabenbereich wechseln oder ihren Arbeitsplatz aufgeben, werden aufgehoben.

Unterzeichnete Verträge enthalten Datenschutzbestimmungen

Die Sicherheit personenbezogener Daten wird überwacht

Wenn die verarbeiteten personenbezogenen Daten von anderen auf illegale Weise erlangt werden, benachrichtigt sie die betroffene Person und den Vorstand so schnell wie möglich.

Bezüglich der Weitergabe personenbezogener Daten schließt sie mit den Personen, an die die personenbezogenen Daten weitergegeben werden, einen Rahmenvertrag über den Schutz personenbezogener Daten und die Datensicherheit ab oder gewährleistet die Datensicherheit durch Ergänzung des bestehenden Vertrags durch Bestimmungen.

ARTIKEL 11 – METHODEN ZUR LÖSCHUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Personenbezogene Daten werden mit den in ZUSÄTZLICHER TABELLE: 3 angegebenen Methoden gelöscht.

ARTIKEL 12 – METHODEN ZUR ZERSTÖRUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Personenbezogene Daten werden mit den in ZUSÄTZLICHER TABELLE: 4 angegebenen Methoden vernichtet.

ARTIKEL 13 – LAGERUNGS- UND ENTSORGUNGSZEITRAUM

Bei der Festlegung der Aufbewahrungsfrist personenbezogener Daten durch das Unternehmen; Zunächst gilt: Wenn in den Rechtsvorschriften eine Frist für die Speicherung personenbezogener Daten vorgesehen ist, wird diese eingehalten. Abgesehen davon; Als Grundlage dient die Tabelle der Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen in der ANHANGSTABELLE: 5.

ARTIKEL 14 – REGELMÄßIGE ZERSTÖRUNGSZEITRAUM

Das Unternehmen führt jedes Jahr im Januar und Juni eine regelmäßige Vernichtung durch.

ARTIKEL 15 – VERÖFFENTLICHUNG, SPEICHERUNG UND AKTUALISIERUNG DER POLITIK

Die Richtlinie wird mit nasser Unterschrift (gedrucktes Papier) veröffentlicht und die gedruckte Papierkopie wird im Unternehmen aufbewahrt. Die Richtlinie wird bei Bedarf überprüft und notwendige Abschnitte werden aktualisiert.

ARTIKEL 16 – DURCHSETZUNG

Die Richtlinie gilt als in Kraft getreten, nachdem sie vom Unternehmensvertreter unterzeichnet wurde. Wird die Abschaffung der Police beschlossen, werden die alten unterschriebenen Kopien der Police gekündigt und unterzeichnet (mit Kündigungsstempel oder schriftlicher Kündigung) und mindestens 5 Jahre lang vom Unternehmen aufbewahrt.

ZUSÄTZLICHE TABELLE: 1 Aufgabenverteilung der Lager- und Entsorgungsprozesse

TITEL

 

EINHEIT

 

PFLICHT

 

Firmeninhaber

 

Unternehmen

 

Verantwortlich dafür, dass die Mitarbeiter die Richtlinien einhalten.

 

Firmeninhaber

 

Unternehmen

 

Verantwortlich für die Vorbereitung, Entwicklung, Ausführung, Veröffentlichung und Aktualisierung der Richtlinie in relevanten Medien.

 

Firmeninhaber

 

Unternehmen

 

Es ist für die Bereitstellung der technischen Lösungen verantwortlich, die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlich sind.

 

Firmeninhaber

 

Unternehmen

 

Er ist für die Ausführung der Police gemäß seinen Pflichten verantwortlich.

ZUSÄTZLICHE TABELLE: 2 Speicherumgebungen für persönliche Daten

Elektronische Medien

 

Nichtelektronische Medien

 

Personalcomputer

Mobile Geräte

Drucker, Scanner, Kopierer

Abnehmbare und tragbare Speicher

 

Papiere

Schriftliche und gedruckte Medien

visuelle Aufnahmen

Manuelle Datenaufzeichnungssysteme

ZUSÄTZLICHE TABELLE: 3 Methoden zur Löschung personenbezogener Daten

Datenaufzeichnungsumgebung

 

Löschmethode

 

elektronische Medien

 

Unter den personenbezogenen Daten im elektronischen Umfeld sind diejenigen, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, für andere Mitarbeiter (relevante Benutzer) außer dem Datenbankadministrator unzugänglich und unbrauchbar gemacht.

 

physische Umgebung

 

Personenbezogene Daten, die auf physischen Datenträgern aufbewahrt werden und deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, werden für andere Mitarbeiter, mit Ausnahme der für das Dokumentenarchiv verantwortlichen Person, in irgendeiner Weise unzugänglich und unbrauchbar gemacht. Darüber hinaus wird die Oberfläche auch durch Zeichnen/Malen/Radieren geschwärzt, so dass sie nicht mehr lesbar ist.

 

tragbare Medien

 

Persönliche Daten auf Flash-basierten Speichermedien, die abgelaufen sind, werden vom Firmeninhaber verschlüsselt und in sicheren Umgebungen mit Verschlüsselungsschlüsseln gespeichert, wobei die Zugriffsberechtigung nur dem Systemadministrator erteilt wird.

ZUSÄTZLICHE TABELLE: 4 Keine personenbezogenen Daten E

Schneidmethoden

Datenaufzeichnungsumgebung

 

Zerstörungsmethode

 

physische Umgebung

 

Auf Papier gespeicherte und abgelaufene personenbezogene Daten werden in Aktenvernichtern unwiderruflich vernichtet.

 

Optische oder magnetische Medien

 

Persönliche Daten auf optischen und magnetischen Datenträgern, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist, werden physisch zerstört, beispielsweise durch Schmelzen, Verbrennen oder Pulverisieren. Darüber hinaus werden die Daten auf den magnetischen Datenträgern unlesbar gemacht, indem sie durch ein spezielles Gerät geleitet und einem hohen Magnetfeld ausgesetzt werden.

ANHANGSTABELLE: 5 Lagerungs- und Entsorgungszeitraumtabelle

 

Sequenznummer:

 

Datenkategorie

 

Dokument, das Daten enthält

 

LAGERDAUER

 

ZERSTÖRUNGSZEITRAUM

 

1

 

Strafrechtliche Verurteilung und Sicherheitsmaßnahmen

 

Strafregister

 

10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist

 

2

 

Standort

 

Signalaufzeichnung

 

10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist

 

3

 

Kommunikation

 

Formulare, Einverständniserklärung des Patienten, Arbeitsverträge

 

10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

10 Jahre nach Erhalt durch den Patienten – Elternteil/Erziehungsberechtigten/Vertreter

 

180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist

 

4

 

Identität

 

Muster eines Personalausweises, Erklärung zum Familienstand, Passfoto, Einverständniserklärung des Patienten, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Arbeitsverträge

 

10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

10 Jahre nach Erhalt durch den Patienten – Elternteil/Erziehungsberechtigten/Vertreter

 

180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist

 

5

 

Berufserfahrung

 

Familienstandserklärung, Diplome und Zertifikate,

 

10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist

 

6

 

Finanzen

 

Familienstandsmitteilung, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge

 

10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist

 

7

 

Gesundheitsinformationen

 

ärztlicher Bericht

 

15 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses /

Bei eingegangenen Meldungen zum Arbeitsschutz 15 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses / 15 Jahre nach Erhalt durch den Patienten – Elternteil/Erziehungsberechtigten/Vertreter

 

180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist

 

8

 

Personal

 

Muster eines Personalausweises, Wehrdienstzeugnis, Lebenslauf

 

10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist

 

9

 

Rechtliche Schritte

 

Rechtsdokumente

 

10 Jahre ab Transaktionsdatum

 

180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist

 

10

 

Physische Raumsicherheit

 

Kameraaufnahmen

 

2 Jahre nach Erwerb

 

7 Tage nach Ende der Lagerfrist

 

11

 

Kundentransaktion

 

Quittung, Rechnung, Schuldschein, Quittung

 

10 Jahre ab dem Datum der Transaktion

 

180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist

 

12

 

Transaktionssicherheit

 

Computerprogramme

 

2 Jahre ab dem Datum der Transaktion

 

180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist

 

13

 

Audiovisuelle Aufzeichnungen

 

Fotografien, Filme und Röntgenaufnahmen

 

10 Jahre ab Erwerb

 

180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist

 

…./…../20…..

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